EBA macht Meldepflichten überschaubarer

Meldung

Die EBA stellte am 02.05.2023 ein Wegweiser-Tool für das aufsichtliche Meldewesen vor. Es soll den Banken dabei helfen, die für sie geltenden Meldepflichten zu erkennen und zu verstehen.

Das Wegweiser-Tool ist eine Reaktion auf eine der Empfehlungen des EBA-Berichts vom Juni 2021. Der Bericht ziehlt darauf ab,  die Kosten der Einhaltung aufsichtsrechtlicher Meldepflichten zu senken. Die Banken sollen bei der Einhaltung der Vorschriften unterstützt werden. Eine gemeinsame Geschäftslogik soll geschaffen  und die Kosten für die Einhaltung der Vorschriften und die Berichterstattung gesenkt werden.

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat heute die erste Version eines interaktiven Wegweisers veröffentlicht, der den Instituten helfen soll, relevante Module und Vorlagen für ihre Meldepflichten zu finden.

 

Wegweiser Tool

Das Wegweiser-Tool hilft Instituten unterschiedlicher Größe und Komplexität, die Meldepflichten und Vorlagen zu identifizieren, die für bestimmte Kreditinstitute unter Berücksichtigung ihrer Art und des Umfangs ihrer Tätigkeiten relevant sind. Das interaktive Tool kommt insbesondere kleinen und nicht komplexen Instituten zugute, indem es die Komplexität reduziert und eine gemeinsame Geschäftslogik schafft.

Die EBA ist der Ansicht, dass diese Wegweiser den Instituten helfen werden, die Verordnung zu verstehen und den Zeit- und Arbeitsaufwand zu reduzieren, der nötig ist, um sich in den relevanten Anforderungen zurechtzufinden. Dies wird wiederum zu einer Verringerung der Gesamtkosten für die Einhaltung der Vorschriften führen und zu einer Reduzierung der Meldekosten beitragen.

Obwohl sich die EBA bemüht, das Tool auf dem neuesten Stand zu halten, dient es ausschließlich der Orientierung und hat keine rechtliche Wirkung. Die EBA übernimmt keine Haftung für den Inhalt und empfiehlt den Instituten, stets die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten verbindlichen Fassungen der für den Melderahmen relevanten Rechtsakte, einschließlich ihrer Präambeln, zu konsultieren.

Für weitere Informationen zur EBA und ihren Aufgaben klicken Sie bitte hier.

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