CESOP

Was im Inland mehrwertsteuerpflichtig ist, ist es bei grenzüberschreitenden Geschäften in der EU nicht. Diesen Umstand nutzen Betrüger, um sich Steuern erstatten zu lassen, die gar nicht bezahlt wurden. Die Steuerbehörden haben kein Werkzeug um dies Machenschaften schnell genug aufzudecken. Die Akteure verschwinden bevor sie dingfest gemacht werden können. Die Datenbank CESOP (Central Electronic System of Payment Information) wird ab 2024 Abhilfe schaffen!

Was sich zunächst einfach anhört ist für Banken und Finanzdienstleister durchaus eine Herausforderung: sie sind verpflichtet alle ausgehenden Zahlungen ihres Systems zu prüfen, zu analysieren und – sofern relevant – an CESOP zu melden.
Die bisherigen Systeme für Geldwäsche (AML) helfen hier nicht, da der Fokus nicht auf dem eigenen Kontoinhaber, sondern auf dem Empfänger der Zahlungen liegt. Dies gilt auch dann, wenn  Zahlung über Zwischenstationen läuft (siehe Bild).

Kann man CESOP einfach mal laufen lassen?

Eine Verdachtsmeldung, egal ob bei Geldwäsche oder Mehrwertsteuerbetrug, gehört zu den Pflichten von Finanzdienstleistern. Falls ein Unternehmen im Zahlungsstrom eines Mehrwertsteuerkarussells auftaucht, stellt sich sofort die Fragen nach der letzten CESOP Meldung. Wer diese nicht vorweisen kann, hat in jedem Fall ein Ordnungsgeld zu bezahlen. Im weiteren wird natürlich dem Verdacht auf Mittäterschaft nachgegangen. Abgesehen von den strafrechtlichen Konsequenzen steht dann für den Finanzdienstleister auch die Frage nach Schadensersatz im Raum. 

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