SEPA Instant Payment Update

SEPA Inst. Update März 2024

Aktueller Stand:

Verabschiedung der Verordnung 07.02.2024 im EU Parlament, 26.02.2024 im EU Rat

Nächster Schritt: Veröffentlichung im EU Amtsblatt und Inkrafttreten 20 Tage nach Veröffentlichung

Ziele der Verordnung:

Echtzeitüberweisung als das new normal, Betrugsbekämpfung und Konsumentenschutz sowie die EU Harmonisierung von Bestimmungen der Sanktionsüberwachung

Auswirkungen:

EUR Instant Payments werden ohne Einschränkungen 24 Stunden an sieben Tagen für alle Zahlungskonten angeboten.
Eingehende instant Payments müssen dem Empfänger innerhalb von 10 Sekunden nach Erhalt zur Verfügung gestellt werden.
Alle Prüfungen auf Sender- und Empfänger-Seite müssen in diesen 10 Sekunden durchgeführt werden.
Die Kosten für eine Instant Überweisung dürfen nicht höher sein als für eine „normale“ Überweisung.
Der Kontoinhaber soll Limits für die Instant Payments setzen können.
Ein Abgleich zwischen Empfänger IBAN und Empfängernamen (Verification of Payee oder VoP) muss von der Senderbank durchgeführt werden. Bei einer weitgehenden Übereinstimmung („almost match“) soll das sendende Institut des Sender den mit der IBAN verbundenden Namen anzeigen – Tritt 18 Monate nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft
Alle Banken haben unverzüglich nach Veröffentlichung von Sanktionsmaßnahmen in EU Amtsblatt eine Überprüfung des Kundenstamms durchzuführen und mindestens einmal pro Tag ein EU-Sanktionsscreening durchzuführen – Tritt 9 Monate nach der Veröffentlichung im EU Amtsblatt in Kraft

Aktuelle Probleme:

Euro Überweisungen von/auf NICHT EUR-Konten
Die Empfängerbank hat den Betrag in Währung innerhalb von 10 Sekunden zur Verfügung zu stellen und zwar an allen Tagen – auch Sonn- und Feiertagen.

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